Jeder kann irgendwann in seinem Leben in eine Situation geraten, die die Hilfe und Unterstützung anderer erfordert.
Ob durch Unfall, Krankheit, Sucht, Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen - in solch einer Situation braucht man jemanden, der einem zuverlässig und kompetent mit Rat und Tat zur Seite steht.
Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie schon heute bestimmen, wer welche Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln soll, wenn Sie einmal selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Viele Menschen möchten diese Möglichkeit der Selbstbestimmung und Vorsorge nutzen, doch es gibt viele Fragen und Unsicherheiten wie :
- Ist eine Patientenverfügung, die schon drei Jahre alt ist, noch wirksam?
Anders als bei der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung sollten Sie mindestens alle zwei Jahre durch Ihre Unterschrift und die Datumsangabe bestätigen, dass Sie an dem Inhalt der Patientenverfügung festhalten wollen.
- Muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Nein, eine Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn sich eine Vorsorgevollmacht auch beispielsweise auf Grundstücksgeschäfte beziehen soll.
- Muss man eine Betreuungsverfügung neben einer Vorsorgevollmacht erstellen?
Dies ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sinnvoll sein, wenn Ihre Vorsorgevollmacht nicht alle wichtigen Angelegenheiten regelt oder unwirksam ist.
Wer Fragen rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung hat, kann sich an uns wenden.
Wir ermöglichen Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Unabhängigkeit !
Wir setzen Ihre Wünsche um und durch!
Wir sind Ihnen beim Verfassen Ihrer Versorgungsdokumente behilflich.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Versorgungsdokumente in unserer Beratungsstelle zu hinterlegen!
Fragen Sie uns, wir erarbeiten die passende Lösung für Sie!
Tel. 0241/40029863
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