
Wer durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder eine psychische Erkrankung längerfristig seine rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und keine entsprechende Vorsorge getroffen hat, benötigt eine Betreuerin oder einen Betreuer.
Betreuer werden vom Betreuungsgericht für festgelegte Aufgabenkreise formell eingesetzt und kontrolliert.
Betreuung von Klienten mit...
schweren psychischen Erkrankung (Depression, Psychosen, Schizophrenie...)
Persönlichkeitsveränderungen
Einschränkungen in der Gedächtnisleistung
Geistigen bzw. körperlichen Behinderungen, welche ein selbstbestimmtes Leben einschränken
Schweren, lebensbedrohlichen Erkrankungen welche die eigene Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen
Beratung und Vermittlung ....
Vermittlung weiterführender Hilfen (wie Selbsthilfegruppen, Pflegediensten, Therapeuten, Ämtern...)
Antragstellungen (Sozialhilfe, Renten, Pflegeleistungen ...)
Vermögenssorge, Sicherung der finanziellen Grundlagen, Schuldenregulierung
Vermittlung von Einrichungen des Ambulant Betreuten Wohnens nach Ihren Bedürfnissen
Ehrenamtlich tätigen Personen, welche psychische Unterstützung anbieten
Einbindung...
Einbindung in die psychosoziale Betreuung durch Beratungs- und Gesprächsangebote durch Berater/innen der Patientenberatung Aachen.
Ihre Ansprechpartnerin in diesem Bereich ist die Gesundheits-und Kommunikationswissenschaftlerin Frau Elke Hanstein.
Tel. 0241 400 29864