Die gesetzliche Betreuung ist keine begleitenden Betreuung im Sinne von Begleitung und Fürsorge.
Die gesetzliche Betreuung hat die Aufgabe, im Rahmen ihres Aufgabenkreises die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Rechtshandlungen des Betreuers erfolgen also im Namen des Betreuten (§ 164 BGB).
Wer durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder eine psychische Erkrankung längerfristig seine rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und keine entsprechende Vorsorge getroffen hat, benötigt eine Betreuerin oder einen Betreuer. Betreuer werden vom Betreuungsgericht für festgelegte Aufgabenkreise formell eingesetzt und kontrolliert.
Was sind also Aufgabenbereiche eines rechtlichen Betreuers?
Der Betreuer ist beispielsweise für die folgenden finanziellen Angelegenheiten zuständig:
- Geltendmachung von Einkommensansprüchen
- Kostenregelung für Wohnheim/Tagesstätten Platz
- Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse
- Antragstellung auf Renten
- Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen, usw.
- Steuererklärung
- Schuldenregulierung
Im Rahmen der Gesundheitssorge klärt der Betreuer:
- Die ärztliche Versorgung/Arztwahl
- Die Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
- Die Zustimmung zu Operationen
Wohnungsangelegenheiten
Dazu gehören Aufgaben wie der Erhalt einer Wohnung oder die Anfechtung einer Räumungsklage.
Aufenthaltsbestimmung
Der Betreuer legt in Absprache mit dem Betreuten beispielsweise den Lebensmittelpunkt des betreuten Menschen fest.
Gerne erhalten Sie Informationen zu Ihrer persönlichen Situation von unseren Beratern.
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